BMI PRESSEMITTEILUNG 09.09.2025:
Deutschland wird das europäische Ein- und Ausreisesystem (Entry-Exit-System – EES) stufenweise ab dem 12. Oktober 2025 in Betrieb nehmen. Bundesinnenministerium und Bundespolizei haben die entsprechenden Planungen nun mit zahlreichen weiteren Partnern von Behörden und aus der Industrie abgeschlossen.
Demnach wird das EES am 12. Oktober 2025 am Flughafen Düsseldorf starten. Danach folgen der Flughafen Frankfurt am Main und der Flughafen München, bevor sukzessive alle weiteren Flughäfen sowie die Häfen an den Seeaußengrenzen angebunden werden. Ziel ist es, den Echtbetrieb kontrolliert hochzufahren, um jederzeit stabile Grenzkontrollprozesse zu gewährleisten. Das garantiert Sicherheit und schafft die nötige Flexibilität, auf mögliche technische Schwierigkeiten zu reagieren.
Die Europäische Kommission hat als Zeitraum für die stufenweise Einführung des EES den 12. Oktober 2025 bis zum 9. April 2026 vorgegeben. Bis dahin wird Deutschland den Vollbetrieb des Systems an allen Luft- und Seeaußengrenzen Deutschlands umsetzen.
Das EES ist ein Schengen-weites System, mit dem die Ein- und die Ausreise von Personen zentral und digital erfasst werden. Die entsprechenden Regelungen betreffen Drittstaatangehörige, die zum Kurzaufenthalt im Schengen-Gebiet berechtigt sind – sowohl visumsbefreite Reisende als auch Reisende mit Kurzaufenthaltsvisum.
Gespeichert werden unter anderem:
- alphanumerische Daten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisedokumentdaten),
- biometrische Merkmale (vier Fingerabdrücke, Gesichtsbild),
- Zeitpunkt und Ort der Ein- bzw. Ausreise.
Wesentliche Vorteile des EES auf einen Blick:
Das EES ersetzt das bisherige analoge Abstempeln der Reisedokumente durch eine digitale Erfassung der Ein- und Ausreisedaten. Damit wird
- die Sicherheit an den EU-Außengrenzen erhöht,
- die Identitätsprüfung verbessert,
- Identitätsbetrug erschwert,
- besser nachvollziehbar, wie lange Personen sich im Schengen-Gebiet aufgehalten haben und ob die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten wurde.
Das EES trägt somit dazu bei, unerlaubte Aufenthaltsverlängerungen zu erkennen und letztlich zu beenden. Langfristig sorgt es für effizientere Grenzkontrollen und liefert verlässliche Daten über Personen, die sich (unerlaubt) in der Europäischen Union aufhalten.
Für Staatsbürgerinnen und -bürger der Europäischen Union ändert sich mit der Einführung des EES nichts.
Ursprünglich war der Vollbetrieb des EES für November 2024 geplant. Aufgrund erheblicher technischer Herausforderungen bei der Bereitstellung eines stabilen EU-Zentralsystems wurde der Start verschoben. Durch die stufenweise Einführung werden jederzeit stabile und reibungslose Grenzkontrollprozesse gewährleistet. Gleichzeitig sollen technische Herausforderungen im Echtbetrieb frühzeitig erkannt und Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, sollte es für Flug- oder Schiffsreisende aus Drittstaaten zu unzumutbaren Wartezeiten kommen.
Betroffene können sich rechtzeitig vor Einreise nach Deutschland bei den deutschen Auslandsvertretungen, bei den Fluggesellschaften oder der für die Grenzkontrollen zuständigen Bundespolizei über die geltenden Bestimmungen und deren Umsetzung an den deutschen Flughäfen und Seegrenzen erkundigen.
Weitere Informationen über das EES finden Sie hier:
Hinweise für Reisende auf der Webseite der Bundespolizei: www.bundespolizei.de/travel
Mitteilung der Europäischen Union: https://travel-europe.europa.eu/eesALLE PRESSEMITTEILUNGEN DURCHSUCHEN